Rechtsprechung
   BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1324
BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96 (https://dejure.org/1998,1324)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1998 - 7 C 60.96 (https://dejure.org/1998,1324)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 7 C 60.96 (https://dejure.org/1998,1324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abwesenheitspfleger - Pflegschaftsbestellung zum Verkauf - Unlautere Machenschaft - Machtmißbrauch - Fürsorgebedürfnis

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Abwesenheitspfleger; Verkauf eines Grundstücks an einen privaten Dritten zu einem privaten Nutzungszweck

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c; ; VermG § 1 Abs. 3; ; FGB § 105 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Abwesenheitspfleger; Pflegschaftsbestellung zum Verkauf; unlautere Machenschaft; Machtmißbrauch; Fürsorgebedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 330
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 296/95

    Vertretungsmacht des Abwesenheitspflegers zu Zeiten der ehemaligen DDR

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96
    Hierzu wurden in der Rechtspraxis der DDR auch Fälle gerechnet, in denen der Bürger durch sein Verhalten, z.B. durch Nichterteilung einer Vollmacht, sein mangelndes Interesse an der Wahrnehmung seiner vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu erkennen gegeben hatte; ebenso konnte eine Abwesenheitspflegschaft für Bürger eines anderen Staates angeordnet werden, wenn diese nicht im Sinne des § 24 Abs. 2 des Rechtsanwendungsgesetzes der DDR vom 5. Dezember 1975 (GBl I S. 748) für eine Sicherung und ordnungsgemäße Verwaltung ihres Vermögens gesorgt hatten (vgl. Kommentar zum FGB, hrsg. vom Ministerium der Justiz, 1982, Anm. 1.2 zu § 105; vgl. auch BGH, VIZ 1997, 216).

    Ist somit aus den genannten Gründen von einer bewußt zweckwidrigen Pflegschaftsbestellung zum Zwecke der Eigentumsentziehung seitens des Staatlichen Notariats und damit von einer unlauteren Machenschaft auszugehen (vgl. dazu auch BGH, VIZ 1997, 216 ), wird das Verwaltungsgericht nunmehr die von ihm - nach seinem rechtlichen Standpunkt zu Recht - unterlassene Prüfung nachzuholen haben, ob seitens der Beigeladenen in redlicher Weise an dem Grundstück Eigentum erworben worden und deshalb die von den Klägern begehrte Rückübertragung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG ausgeschlossen ist.

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96
    Voraussetzung ist, daß die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswerts bezweckt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89; Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - BVerwGE 101, 287; Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96
    Erfolgte der Vermögenszugriff unter bewußt rechtswidrigem Einsatz des Machtapparats von Staat oder Partei, um eine Überführung in Volkseigentum oder in das Eigentum eines Dritten zu erreichen, ist eine unlautere Machenschaft in der Alternative des "Machtmißbrauchs" gegeben (BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94

    Offene Vermögensfragen - Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet ist keine

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96
    Voraussetzung ist, daß die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswerts bezweckt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89; Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - BVerwGE 101, 287; Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95

    Restitution von Bodenreformland als Eigentum

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96
    Voraussetzung ist, daß die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswerts bezweckt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89; Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - BVerwGE 101, 287; Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 18.97

    Abwesenheitspfleger; Verkauf von Flüchtlingsvermögen; staatlicher Verwalter

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96
    Zutreffend haben die Behörden und das Verwaltungsgericht die Voraussetzungen des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG verneint; eine nach § 105 FGB begründete Pflegschaft ist keine staatliche Verwaltung im Sinne des § 1 Abs. 4 VermG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 18.97 - Beschluß vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 327.97 -).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 17.96

    Rückübertragung des Eigentums an einem Wohnhaus - Verlust des Eigenheims auf

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96
    Handelt es sich - wie hier - bei der vermögensentziehenden Maßnahme um eine Veräußerung zwischen Privaten auf privatrechtlicher Grundlage, so ist der Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG nur erfüllt, wenn der Staat den manipulativen Verkauf wenn nicht veranlaßt, so doch zumindest gedeckt und damit selbst an der unlauteren Machenschaft mitgewirkt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 17.96 -).
  • BVerwG, 17.10.1997 - 7 B 327.97

    Veräußerung eines Vermögenswerts durch staatlichen Verwalter - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96
    Zutreffend haben die Behörden und das Verwaltungsgericht die Voraussetzungen des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG verneint; eine nach § 105 FGB begründete Pflegschaft ist keine staatliche Verwaltung im Sinne des § 1 Abs. 4 VermG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 18.97 - Beschluß vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 327.97 -).
  • VG Dessau, 14.08.2001 - 3 A 158/99
    Die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme muss dabei zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswerts bezweckt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1998 - 7 C 60/96 -, VIZ 1998, 254 m.w.N.).

    Handelt es sich - wie hier - um eine Veräußerung zwischen Privaten auf privatrechtlicher Grundlage, so ist der Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG nur erfüllt, wenn der Staat den manipulativen Verkauf wenn nicht veranlasst, so doch zumindest gedeckt und damit selbst an der unlauteren Machenschaft mitgewirkt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1998 - 7 C 60/96 -, a.a.O.).

    Denn es ist auszuschließen, dass die Durchführung notwendiger Reparaturarbeiten speziell einen Verkauf des Grundstücksanteils an die Beigeladenen oder andere private Erwerber erforderte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1998 - 7 C 60/96 -, a.a.O., S. 255).

  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Bestellung eines Abwesenheitspflegers durch das Staatliche Notariat gemäß § 105 Abs. 1 FGB-DDR in der Regel als eine unlautere Machenschaft in der Form des Machtmissbrauchs zu beurteilen, wenn sie allein dazu dient, ein Grundstück an einen privaten Dritten zu einem privaten Nutzungszweck zu verkaufen, da es in diesen Fällen regelmäßig an dem für die Berufung des Pflegers notwendigen Fürsorgebedürfnis fehlt (BVerwG, Urt. v. 29. Januar 1998 - 7 C 60.96 -, juris [Rn. 9 f.], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 136; BVerwG, Urt. v. 16. Juli 1998 - 7 C 24.97 -, juris [Rn. 10], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 157; BVerwG, Beschl. v. 13. Dezember 2005 - 8 B 10.05 -, juris [Rn. 5], Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 41).

    Zwar ist ein solches Interesse des unbekannten Beteiligten grundsätzlich zu verneinen, wenn die Pflegschaft ausschließlich der Veräußerung eines ihm gehörenden Vermögenswertes dienen soll und für eine dahin gehende Willensrichtung des Eigentümers nichts erkennbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Januar 1998 - 7 C 60.96 -, juris [Rn. 12], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 136).

  • BVerwG, 04.09.2003 - 7 B 118.02

    Zielgerichteter Verlust des zu restituierenden Vermögenswertes aufgrund einer als

    Hieraus folgt, dass die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft noch nicht deshalb eine unlautere Machenschaft i.S. des § 1 Abs. 3 VermG darstellt, weil die Voraussetzungen für die Bestellung eines Abwesenheitspflegers nach § 105 Abs. 1 Buchst. b FGB der DDR nicht vorlagen (zu den Voraussetzungen bei einem Aufenthalt des Betroffenen in der Bundesrepublik Deutschland vgl. Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 60.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 136 S. 413).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat die Bestellung eines Abwesenheitspflegers durch das Staatliche Notariat allein zum Zweck des Verkaufs an private Dritte als machtmissbräuchlich beurteilt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben waren und die Missachtung des Gesetzes durch das Staatliche Notariat den Zweck hatte, die Veräußerung des Grundstücks an die Erwerber überhaupt erst zu ermöglichen (Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 60.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 136 S. 412; vgl. auch Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 18.97 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 137).

  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 18.97

    Abwesenheitspfleger; Verkauf von Flüchtlingsvermögen; staatlicher Verwalter

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dieser Schädigungstatbestand bereits durch die Pflegschaftsanordnung erfüllt wird, etwa weil mangels Fürsorgebedürfnisses die Voraussetzungen des § 1911 BGB nicht vorlagen oder die Anordnung von vornherein auf einen Verkauf des Grundstücks zielte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 60.96 -).
  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 24.97

    Offene Vermögensfragen - Unlautere Machenschaften durch Bestellung eines

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Bestellung eines Abwesenheitspflegers durch das Staatliche Notariat gemäß § 105 Abs. 1 FGB in der Regel als eine unlautere Machenschaft in der Form des Machtmißbrauchs zu beurteilen, wenn sie allein dazu dient, ein Grundstück an einen privaten Dritten zu einem privaten Nutzungszweck zu verkaufen (Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 60.96 - VIZ 1998, 254).
  • VG Dessau, 08.01.2002 - 3 A 692/00
    Voraussetzung ist, daß die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswerts bezweckt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1998 - 7 C 60/96 -, VIZ 1998, 254 m.w.N.).

    Handelt es sich - wie hier - bei der vermögensentziehenden Maßnahme um eine auf privatrechtlicher Grundlage vorgenommene Veräußerung zwischen Privaten bzw. zwischen einem Privaten und einer ihm diesbezüglich gleichzusetzenden Kirchengemeinde, so ist der Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG nur erfüllt, wenn der Staat den manipulativen Verkauf veranlaßt oder doch zumindest gedeckt und damit selbst an der unlauteren Machenschaft mitgewirkt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1997 - 7 C 17/96 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 105, S. 318, 319; Urteil vom 29. Januar 1998 - 7 C 60/96 -, VIZ 1998, 254).

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01

    Inanspruchnahme; Baulandgesetz 1984; unlautere Machenschaften; Verfahrensverstöße

    Abgesehen davon, dass es zweifelhaft ist, ob überhaupt ein persönliches oder gesellschaftliches Fürsorgebedürfnis für die Bestellung eines Pflegers zum Zwecke des Verkaufs an den VEB hätte bejaht werden können (vgl. Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 60.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 136), hätte dies im Hinblick auf den festgestellten, höchstzulässigen Kaufpreis von 1 700 Mark den staatlichen Behörden bzw. dem VEB keinerlei Vorteil gebracht, sodass ein Interesse an einer derartigen Manipulation nicht erkennbar ist.
  • VG Potsdam, 27.03.2000 - 9 K 3912/96

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks als Restitution; Zivilrechtlich

    z.B. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1998 - 7 C 60/96-, VIZ 1998, S. 254 m.w.N.

    BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1998 - 7 C 60/96-, VIZ 1998, S. 254 (255).

  • VG Cottbus, 10.02.1999 - 1 K 702/96

    Rückübertragung eines ehemals Juden gehörenden Grundstücks; Unlautere

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 2773/02

    Voraussetzung einer die Rückübertragung eines in der DDR durch einen

    In seinem Urteil vom 29. Januar 1998 zum Aktenzeichen 7 C 60/96 (BVerwG, VIZ 1998, 254-255) hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings ausdrücklich klargestellt: "..., daß in besonders gelagerten Fällen auch eine Veräußerung, und zwar sogar an private Erwerber, im gesellschaftlichen Interesse liegen konnte.".

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich zudem insoweit von denen, die das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hatte, dass das Grundstück zuvor nicht unter "quasi-staatlicher Verwaltung" stand und den Rat der Gemeinde wegen gezogener Nutzungen deshalb auch keine gesteigerte Verantwortlichkeit traf (vgl. BVerwG, VIZ 1998, 254-255).

  • BVerwG, 13.12.2005 - 8 B 10.05

    Anwendung der Rechtsprechung zur machtmissbräuchlichen Bestellung eines

  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 70.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 22.02.2006 - 7 B 100.05

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Vermögensgesetz (VermG) im Falle

  • BVerwG, 30.08.2000 - 8 B 156.00

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht - Ausübung von Druck zur Veräußerung des

  • BVerwG, 07.08.2007 - 8 B 55.07
  • BVerwG, 17.03.2006 - 8 B 113.05

    Zulassung einer Revision bei einer auf mehrere selbstständige Begründungen

  • VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05

    Rückübertragungsrecht

  • BVerwG, 22.09.2004 - 8 B 74.04

    Voraussetzungen für die Darlegung des revisionsrechtlichen Zulassungsgrundes der

  • BVerwG, 14.01.2003 - 8 B 106.02

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der notwendigen Bestellung eines

  • BVerwG, 04.10.2002 - 7 B 31.02

    Folgen des bewussten Verstoßes gegen rechtstaatliches Gedankengut des

  • BVerwG, 20.07.2000 - 8 B 159.00

    Annahme einer Unredlichkeit bei ehemals in der DDR tätigen Juristen auf Grund

  • BVerwG, 21.12.1999 - 7 B 202.99
  • VG Potsdam, 18.05.2004 - 11 K 862/98
  • VG Cottbus, 06.03.2019 - 1 K 813/16

    Rückübertragung einer landwirtschaftlichen Fläche; versehentliche Umtragung;

  • VG Gera, 30.05.2000 - 6 K 1064/95

    Rückübertragung eines Grundstückes mit Gebäude (Druckerei) wegen unlauterer

  • VG Leipzig, 28.10.1999 - 3 K 662/96

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach VermG; Anforderungen an den

  • VG Berlin, 28.10.1999 - 29 A 116.95

    Rückübertragung des hälftigen Miteigentums an einem Grundstück; Vorkaufsrecht

  • VG Frankfurt/Oder, 07.02.2007 - 6 K 667/02

    Rückübertragung eines kurz vor einer langfristig geplanten Flucht aus der DDR an

  • VG Potsdam, 22.04.1998 - 2 K 4539/96

    Rechtswidrigkeit einer Grundstücksenteignung im Beitrittsgebiet; Abgrenzung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht